Die PersonenbetreuerInnen benötigen ein eigenes Zimmer. Das Zimmer sollte kein Durchgangszimmer ein, so dass die Privatsphäre der PersonenbetreuerInnen jederzeit gewahrt werden kann.
Weiters müssen die PersonenbetreuerInnen die Möglichkeit zur täglichen Körperpflege haben, indem ihnen die Benützung der sanitären Einrichtungen jederzeit zugestanden wird.
Die PersonenbetreuerInnen haben während ihrer Tätigkeit täglich einen Anspruch von durchgehend zumindest zwei Stunden Regenerationszeit. In dieser Zeit müssen sie im Bedarfsfall den Betreuungsbereich auch verlassen können (für Spaziergänge, Einkäufe). Ist dies aus besonderen Gründen nicht möglich, muss hier gemeinsam mit den BetreuerInnen eine Vereinbarung diesbezüglich gesondert getroffen werden.
Nachtruhezeit besteht für die PersonenbetreuerInnen zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr. Wobei für den Bedarfsfall die Betreuungskraft selbstverständlich rufbereit sein wird.
Kost und Logis sind für die PersonenbetreuerInnen im Rahmen ihrer Tätigkeit bitte zur Verfügung zu stellen.