VARIANTE I – BASISANGEBOT
Das Basisangebot ermöglicht es unseren Kunden die von IBD gewünschte Dienstleistung auf den jeweiligen Bedarf und auf die finanziellen Möglichkeiten individuell abzustimmen.
Bei diesem Dienstleistungsangebot können die monatlichen Kosten minimiert werden, die Kunden bzw. deren Angehörige übernehmen dabei jedoch adminstrative Aufgaben teilweise selbst.
Bei der Wahl des Basisangebotes geben unsere Kunden bekannt, zu welchem Tageshonorar sie 24-Stunden-PersonenbetreuerInnen beauftragen möchten. Dieses Tageshonorar wird also nicht von IBD vorgegeben. Auch die vom Kunden angebotenen Fahrtkosten für die An- bzw. Abreise der PersonenbetreuerInnen werden im Auftragsgespräch geklärt. Gerne beraten wir jedoch unsere Kunden je nach Betreuungsaufwand vor Ort, welches Honorar bzw. welcher Fahrtkostenersatz aus unserer Erfahrung angemessen sein könnte.
Im Basisangebot für die 24-Stunden-Betreuung erteilen uns unsere Kunden vorwiegend einen Vermittlungsauftrag für die Organisation von 24-Stunden-PersonenbetreuerInnen.
Dieser Vermittlungsauftrag beinhaltet folgende IBD-Leistungen:
- Erstbesuch vor Ort beim Kunden zuhause oder in einer stationären Einrichtung.
- Ersterhebung des Pflege- und Betreuungsbedarfs.
- Beratung und Information über eventuell notwendige bzw. hilfreiche Heilbehelfe /Hilfsmittel für die häusliche Betreuung.
- Erfüllung der Aufklärungspflichten im Rahmen der Organisation von 24-Stunden-PersonenbetreuerInnen.
- Ausschreibung des Auftrages an 24-Stunden-BetreuerInnen mit Angabe des Betreuungsortes, des Betreuungsbedarfs, des angebotenen Honorars und Fahrtkosten, erwünschte Turnusdauer und erwünschte Mindestsprachkenntnisse.
- Einholung der BewerberInnen-Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Sprachkenntnisse, bisherige Erfahrung, vorhandene Fachkenntnisse).
- Abklärung der aufrechten Gewerbemeldung der PersonenbetreuerInnen.
- Information des Kunden über BewerberInnen. In Absprache mit Kunden werden in der Folge BewerberInnen angenommen bzw. abgelehnt.
- Auf Wunsch des Kunden wird telefonischer Kontakt zwischen Kunden und BewerberInnen hergestellt.
- Fixierung des Anreisetermins für den jeweils ersten Turnus von vom Kunden angenommenen BetreuerInnen.
- Mustervereinbarung für die schriftliche Leistungsvereinbarung zwischen PersonenbetreuerInnen und Kunden wird zur Verfügung gestellt.
- Checkliste für Kunden, welche Maßnahmen noch im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung durch den Kunden oder dessen Angehörige zu erledigen sind (Wohnsitz- und Gewerbean- und -abmeldung, Förderantrag, …)
Honorar für Basisangebot
Vermittlungsprovision pro PersonenbetreuerIn einmalig: € 500,00 exkl. 20% Ust.
In der Regel werden zwei PersonenbetreuerInnen für eine 24-Stunden-Betreuung benötigt.
Ab dritter zu vermittelnder PersonenbetreuerIn (z.B. bei Ausfall oder Kündigung von PersonenbetreuerInnen) reduziert sich das Vermittlungshonorar auf € 300,00 exkl. 20% Ust.) pro PersonenbetreuerIn.
Das einmalige Vermittlungshonorar wird von IBD verrechnet, die monatlich laufenden Kosten (Honorare an die BetreuerInnen und die Fahrtkostenersatzzahlungen) werden von den Kunden direkt an die PersonenbetreuerInnen ausbezahlt.
Wenn für die zu betreuende Person zumindest die Pflegegeldstufe 3 vorliegt und das Einkommen der zu betreuenden Person netto € 2.500,00 nicht überschreitet (Pflegegeld zählt nicht zum Einkommen), kann beim Sozialministerium eine Förderung in der Höhe von monatlich € 800,00 ( € 400,00 für eine PersonenbetreuerIn) beantragt werden.
„28-Tage Regelung“: Diese besagt, dass jene FörderwerberInnen, für die eine selbstständige Betreuungskraft tätig ist und diese Betreuungskraft mindestens 28 Tage durchgehend die Betreuung durchführt, ebenso einen Förderbetrag von monatlich € 800,- erhalten.
Sollten Sie doch zwischendurch Unterstützung benötigen, können Sie Zusatzleistungen von IBD beauftragen. Für mehr Information dazu klicken Sie bitte HIER.
Oder wählen Sie VARIANTE II – Das RUND-UM-BETREUT – Angebot.
Mehr Informationen dazu finden Sie HIER.