Wenn sich erfreulicherweise der Allgemeinzustand der pflege- und betreuungsbedürftigen Person soweit verbessert, dass keine 24-Stunden-Betreuung mehr notwendig ist oder Sie die Betreuung aus anderen Gründen beenden möchten, können Sie diese jederzeit unter Einhaltung einer 14-tägigen Kündigungsfrist beenden.
Wenn Bedarf besteht, können Sie von der 24-Stunden-Betreuung auch jederzeit auf eine stundenweise Pflege und Betreuung wechseln.
Die stundenweise Pflege und Betreuung ist tagsüber und nachts möglich.
Bei einer wiederholten Verschlechterung des Allgemeinzustandes der betreuungsbedürftigen Person haben Sie die Möglichkeit auch jederzeit wieder in die 24-Stunden-Betreuung zurückzukehren.
Bei einer Verschlechterung des Allgemeinzustandes der zu betreuenden Person im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung gibt es bezüglich der Kosten nur im Rahmen des „Rund-um-betreut“ – Angebotes eine festgelegte Honoraranpassung. Jedoch nur dann, wenn der Zustand, der zu betreuenden Person sich insofern verändert, dass aufgrund einer psychischen Erkrankung eine Weglauftendenz und/oder eine Tag-Nacht-Umkehr und/oder ein Aggressionverhalten oder sonstige Verhaltensauffälligkeiten auftreten. In so einem Fall wird das Honorar für die Personenbetreuerin um € 5,00 pro Kalendertag erhöht. Sollte aufgrund der gesundheitlichen Verschlechterung der zu betreuenden Person ein Schulungsbedarf für die PersonenbetreuerInnen für eine möglichst optimale Betreuung entstehen, wird im Rahmen des „Rund-um-betreut“ – Angebotes von unseren Pflegefachkräften direkt vor Ort, ohne Mehrkosten für Sie, eine Schulung der BetreuerInnen durchgeführt.
Sie bleiben also immer auf der sicheren und gut betreuten Seite!
Im „Basisangebot“ können Sie eine notwendige Schulung für PersonenbetreuerInnen über Pflegevisiten durch eine Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegefachkraft laut jeweils gültigem Honorarsatz bei IBD zusätzlich beauftragen.